Windenergieanlagen

Werkstattleitung: Prof. Dr. Markus Reinke

 

Der Landkreis Freising weist aktuell nur eine kleine Anzahl von Windkraftanlagen auf, die den Ausbauzielen im Landkreis Freising nicht annähernd entsprechen. Auch wenn durch den Flughafen und die Radaranlage im südlichen Landkreis faktische Gründe für die fehlende Flächenverfügbarkeit bestehen, wird das Ausbauziel entsprechend den Margen der angestrebten Energiewende (Landkreis Freising 2022: Strom aus Erneuerbaren Energien 2022) als Zielmarge weitgehend akzeptiert. Gerade die Flächeneffizienz der Windkraftanlagen wird als wichtiger Faktor erachtet.

Landesregelungen, wie etwa die 10 H-Regel, werden aufgrund ihrer fehlenden fachlichen Begründung kritisch hinterfragt und sollten nicht den Ausbau der Windkraftanlagen de facto verhindern. Es sind zwar der Schutz der ortsansässigen Bevölkerung vor Lärm, Schattenwurf, Diskoeffekt und auch Naturschutzanliegen als wichtige Anliegen von allen Teilnehmern anerkannt worden, aber ein z. B. Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung wird bei modernen, leisen Anlagen als i.d.R. ausreichend und zielführend erachtet.

Ziele für die Zukunft sind eine planerische Vorsorge für die Standortfindung von Windkraftanlagen (Analogie zur PV-Freiflächenpotenzialanalyse), eine darauf aufbauende Festsetzung von Vorranggebieten Windkraft in der gemeindlichen Bauleitplanung (aber übergemeindlich abgestimmt) und die Betreuung der Kommunen durch einen Berater für die Errichtung von Windkraftanlagen, der auch Positivbeispiele, ggf. Exkursionen etc. anbieten sollte.

 

 

Was gibt es bereits im Landkreis?

Einleitend wurde festgestellt, dass der Landkreis mit aktuell nur zwei Windkraftanlagen die notwendigen Quantitäten für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende nicht realisiert hat. Die Diskussionsteilnehmer waren sich aber in einer sehr großen Mehrheit einig, dass es eines starken Ausbaus der Windkraft bedarf (auf ca. 40 WKA). Positiv wird die Definition von Ausbauzielen in der Broschüre „Strom aus Erneuerbaren Energien 2022“ gesehen.

Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird als zwiegespalten angesehen. Neben Klägern gegen Windkraftanlagen werden auch Befürworter ausgemacht. Insgesamt scheint in der jüngeren Vergangenheit die Akzeptanz von Erneuerbare Energie-Projekten und auch der Windkraft zu steigen.

 

 

Welche Hindernisse gibt es?

Die Hindernisse wurden v. a. in drei Bereichen ausgemacht. Zum Einen faktische und rechtliche Hindernisse, wie Flughafen, 10 H Regelung etc. Zum Zweiten hemmt die zerrissene Gesellschaft (Befürworter stehen Gegnern gegenüber) den Ausbau, da sich die Bürgermeister und Gemeinderäte hier auf sehr schwierigem Terrain befinden. Zum Dritten fehlt den Gemeinden eine Unterstützung in Form von Planungsgrundlagen, Hilfestellungen und Moderation durch den Landkreis.
Für den aktuell nicht ausreichenden Ausbau sind im Einzelnen genannt worden:

 

  • die Radaranlage der Bundeswehr nahe Burghausen und
  • der Flughafen mit seiner Sperrzone für Windkraftanlagen sind faktische Gründe für die unzureichende Anzahl von WKA im Landkreis
  • Es sind noch drei weitere Windkraftanlagen genehmigt. Bei zwei Windkraftanlagen wurden Klagen der Standortgemeinde eingereicht. Die Klageverfahren sind derzeit noch anhängig.
  • In vier Gemeinden wurden etwas ältere Standortkonzepte für Windkraftanlagen erarbeitet und zeigen die grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinden. Allerdings sind diese Konzepte den aktuellen Standards nicht entsprechend. Landkreisweite Planungsgrundlagen (Ausgangsdaten) bestehen nicht in ausreichendem Maße und die Gemeinden stimmen sich über ihre Gemeindegrenzen nur unzureichend ab.

Die Zerrissenheit der Bürgerschaft ist insbesondere beim Thema Windkraft hoch.



Wo wollen wir in diesem Bereich hin?

 

Als Zielvorstellungen wurden genannt:

 

  • Ausbau der Windkraftanlagen auf bis zu über 40 Anlagen.
  • Überprüfung der Planungshemmnisse, insbesondere die 10 H-Regel und die ausschließende Wirkung des Radius um die Radaranlage der Bundeswehr (lösbar durch eine Modernisierung mit Digitaltechnik?)
  • Abgestimmte Planung für Vorranggebiete Windkraftanlagen durch Landkreis/Gemeinden
  • Aufklärung und Wissenstransfer zu Notwendigkeit und Auswirkungen von Windkraftanlagen für Bevölkerung und Gemeindevertreter

 

 

Wie gelangen wir an unser Ziel? Was können die Kommunen Sinnvolles tun?

 

  • Für den Landkreis soll eine Potenzialstudie erstellt werden, wo Windkraftanlagen bzw. deren Vorrangflächen möglich/sinnvoll wären. Diese sollte zeitnah (binnen 1 – 1,5 Jahren) erstellt werden.
     
  • Die Gemeinden sollten auf dieser Grundlage Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen (binnen der nächsten 2-3 Jahre).
     
  • Der Landkreis sollte die Gemeinden mit einem Windkraftberater unterstützen, der die Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Bevölkerung als neutraler Sachanwalt erklären kann, der moderierend die Gemeinden unterstützt und sie in ihrem Know-How zu Planung und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verbessert. Die Bevölkerung sollte über Best-Case Beispiele, Exkursionen etc. eingebunden werden, um die Akzeptanz zumindest zu fördern.
     
  • Den Gemeinden und Bürgern sollten finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten bzw. auch Verdienstmöglichkeiten an Windkraftanlagen eröffnet werden.