Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung für Klimaschutz und Klimaanpassung

Werkstattleitung: Prof. Dr. Stephan Mitschang, Frau Haußmann

 

Was gibt es bereits im Landkreis?

 

Umfassende Festsetzungsmöglichkeiten sind vorhanden, jedoch sind viele Bebauungspläne und Flächennutzungspläne veraltet und setzen die Möglichkeiten nicht um.

 

Welche Hindernisse gibt es?

 

Für und wider Erneuerbaren Energien wird weiterhin konfliktreich diskutiert. Obwohl EE-Anlagen zum Rückbau verpflichtet sind und vergleichsweise wenig Fläche beanspruchen wird der Rückbau und die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion weiterhin als Problem benannt. Auch ist unklar, wie alte Bestandanlagen weiterbestehen können.

Es besteht ein Fortbildungsbedarf bei kommunalen Mitarbeitenden auch um die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

 

Wo wollen wir in diesem Bereich hin?

 

Das Ziel ist es den Bodenverbrauch möglichst gering und nachhaltig zu gestalten, sowie EE primär im besiedeltem Bereich umzusetzen, was jedoch auch oft zu weiteren Problemen führt.

 

Wie gelangen wir an unser Ziel?

 

Für die Umsetzung wird ein landkreisweiter Leitfaden „Klimaschutz“ mit Festsetzungsmöglichkeiten gewünscht. Um die Flächen möglichst vielseitig zu nutzen, können Förderprogramme, interkommunale Kooperationen sowie neutrale Vermittler zwischen Gemeinden und Investoren als Methoden herangezogen werden.