Spezifisches Energierecht: EEG, GEIG, EnEV

Werkstattleitung: Prof. Dr. Tanja Barton

 

Was gibt es bereits im Landkreis?

 

Als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis wurde die HSWT benennt. Auch sind „unsere Gemeinden wahnsinnig hilfreich im Genehmigungsverfahren bei PV-Freiflächen“. Energierecht ist jedoch auf Bundes- und Landesebene geregelt und der direkte Einfluss des Landratsamtes Freising sehr begrenzt.

 

 

Welche Hindernisse gibt es?

 

Als Hindernisse wurde hauptsächlich ein komplizierter Rechtsrahmen und entsprechend bürokratische Hemmnisse genannt. Hier sind beispielshaft der Redispatch 2.0 (keine Unterscheidung von Anlagen zw. 110kW bis 3MW). Dies gilt auch für die Öffnung der Länderöffnungsklausel mit den ungeklärten Änderungen im BauGB

Besonders hervorzuheben sind hierbei die Hemmnisse im Bereich Windkraft. Neben dem Genehmigungsverfahren der unteren Naturschutzbehörde wurde der Immissionsschutz und die Denkmalpflege als Rechtshindernis benannt. Hauptsächlich ist jedoch die 10h und die oft begleitenden Bürgerinitiativen mit einer unsachlichen Diskussionsgrundlage (Bsp. Infraschall) ein bewährtes Mittel Windenergie pauschal zu verhindern. Auch die deutsche Gesellschaft für Flugsicherheit und die Bundeswehr mit der Radaranlage wurden als Hindernis genannt, da hier pauschale Flächen für die Nutzung von Windenergie entnommen werden und das Verfahren intransparent ist.

Auch wurden hohe Investitionskosten als Hindernisgrund zur Umsetzung von Energiewende-Projekten benannt.

 

 

Wo wollen wir in diesem Bereich hin?

 

Der erste Schritt ist die Versachlichung der Diskussion auf wissenschaftlicher Grundlage. Nur wenn eine gemeinsame Basis existiert, können die einzelnen Bereiche auf sachlicher Grundlage gelöst werden; populistische Wirtshausphrasen sind nicht hilfreich.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Vereinfachung von Verfahren, welche mit Transparenz aufgewertet werden. Es werden weitreichende Informationen und Lösungen benötigt.

 

Der gewünschte Weg ist Teil einer (europaweiten) Demokratisierung der Energiewende. Energiewende von der Basis mit einem gesunden Ausgleich zwischen Natur- und Klimaschutz ist notwendig, um eine breite Akzeptanz zu gewährleisten. Hierfür müssen Private und KMU´s andere Auflagen erhalten als große Konzerne, welche aktuell im Energiesystem bevorzugt werden.

 

 

Wie gelangen wir an unser Ziel?

 

Dafür sollte insbesondere eine Kultur des Wollen uns Tun´s installiert werden. Pioniere sollten gehört und Bedenkenträger nicht übermäßig beachtet werden. Dafür werden neue und einfache Gesetze benötigt, ein „Ermöglichungsrecht“.

Neben verbindlichen Flächenzielen, soll Bürgerenergie und Beteiligungsmodelle mit adäquaten Steuervorteilen den Prozess voranbringen. Neue Lösungen sollen ermöglicht und veraltete Rechtsrahmen abgeschafft werden (Bsp. Einstufung Elektrolyseur als Endverbraucher).

Bürokratieabbau und Erleichterung für kleine Player sind dafür Grundvoraussetzung. Letztendlich steht und fällt jedoch jedes Projekt mit den Menschen, die dahinterstehen.